Teilnahmebedingungen

Anbieter

Die Winterakademie 2024 ist eine Veranstaltung des G&S Verlages GbR (Anbieter) unter fachlicher Leitung der PWG-Seminare Prof. Dr. Volker Großkopf. Gemeinsame Anschrift: Salierring 48, 50677 Köln.

Teilnahme, Leistung

Wir freuen uns außerordentlich, dass wir die Preise für unsere Winterakademie 2024 weitestgehend sichern konnten, sodass wir Ihnen den Preis pro Person im Doppelzimmer auch im nächsten Jahr unter 2.000 Euro anbieten können. Der Preis umfasst neben der Übernachtung und dem Besuch der Fachveranstaltungen das bei unseren Gästen äußerst beliebte  „All-inclusive-Programm“. 

Die gesamte An- und Abreise zum Veranstaltungsort, insbesondere die Flugreise vom/zum Veranstaltungsort einschließlich der Transfers vom Flugplatz zum Hotel (Anreisetag) bzw. vom Hotel zum Flugplatz (Abreisetag), ist nicht Gegenstand der Leistungen des Anbieters sondern müssen vom Teilnehmenden selbstständig organisiert werden.

Die Zimmer befinden sich im Seitenflügel des Vier-Sterne-Hotels Corallium Dunamar. Es gibt eine beschränkte Anzahl von Zimmern mit Meerblick in der 10. Etage des Seitenflügels, welche mit einem Aufschlag von 99 Euro pro Person zugebucht werden können. Sollte das Kontingent erschöpft sein, kann bei Anreise vor Ort ein Upgrade ins Hauptgebäude vorgenommen werden. Der Upgrade-Preis ist an der Rezeption zu erfragen.

Teilnahmegebühren

Die Teilnahmegebühr ist als Nettopreis (jeweils pro Person) ausgewiesen und versteht sich zusätzlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  • 1.950 Euro zzgl. MwSt: Übernachtung DZ
  • 1.890 Euro zzgl. MwSt: Bei mehreren Teilnehmern eines Unternehmens; Preis gilt ab dem 2. Teilnehmenden
  • 399 Euro zzgl. MwSt: Einzelzimmerzuschlag
  • 99 Euro zzgl. MwSt: Meerblick (pro Person)

Mit dem Zugang der Rechnung wird die Teilnahmegebühr fällig. Die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer per Banküberweisung an die in der Rechnung aufgeführte Bankverbindung.

Übertragung, Umbuchung und Rücktritt

Der Teilnehmende kann seine Berechtigung zur Teilnahme an der Winterakademie ohne die Entstehung zusätzlicher Kosten an einen Dritten übertragen. Der Anbieter ist bei Übertragung, Umbuchung oder Rücktritt von der Veranstaltungsteilnahme schriftlich zu informieren. Für die Fristberechnung ist der Zugang (Posteingangsdatum) beim Anbieter ausschlaggebend. 

Vorbehaltlich Widerrufs (s.u.) wird im Falle eines Rücktritts von der Teilnahme der Winterakademie eine Rücktrittsgebühr erhoben. Diese errechnet sich wie folgt:

  • bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50% der Teilnahmegebühr,
  • vom 29. bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 80% der Teilnahmegebühr,
  • ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen 100% der Teilnahmegebühr.

Widerrufsrecht, ‑folgen

Der Teilnehmende kann die Bestellung zur kostenpflichtigen Teilnahme an der Winterakademie ohne Angaben von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die Adresse des Anbieters zu richten (s.o.). Im Falle eines wirksamen Widerrufs wird eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück erstattet.

Änderungen

Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl die Winterakademie abzusagen. Im Falle einer Absage durch den Anbieter werden die bereits gezahlten Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmenden entstehen nicht. 

Der Anbieter behält sich darüber hinaus das Recht vor, bei Verhinderung eines Referierenden einen Ersatzreferierenden zu stellen. Ansprüche des Teilnehmenden entstehen hieraus ebenfalls nicht. 

Die Winterakademie wird in dem in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Veranstaltungsort durchgeführt. Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Bedarf den Veranstaltungsort zu wechseln. Der Teilnehmende wird hierüber rechtzeitig schriftlich informiert.

Haftungsbeschränkung

Die vertragliche und die deliktische Haftung des Anbieters ist auf einen Betrag von 1.800 Euro beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers, der nicht in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht und weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wenn der Anbieter für einen dem Teilnehmenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht durch ihn ausgeschrieben sind und die der Teilnehmende im Zielgebiet bei Leistungsträgern oder Dritten bucht und für die er an den Leistungsträger oder Dritte ein mit diesen vereinbartes Entgelt entrichtet (z.B. Ausflüge, Mietwagen, Ausstellungen usw.). Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben unberührt.

Stand: Mai 2023